zum 01.03.2008 wurden die Sportförderrichtlinien im Bereich der Vereinspauschale geringfügig verändert. Die Änderungen werden nach Auskunft des BLSV erst für die Vereinspauschale 2009 relevant.
Eine wichtige Änderung betrifft die Berechnung der maximal abrechenbaren Übungleiterlizenzen.
Bisher konnten Vereine, deren Mitglieder zu mehr als 10% Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahren waren maximal die Anzahl der Übungsleiterlizenzen abrechnen die dem Betrag von 4% der Gesamtmitglieder entspricht.
d.h. bei 100 Mitglieder maximal 4 Lizenzen (100 x 4% = 4,00)
Neu ist nun:
Vereine, deren Jugendquote über 50% der Gesamtmitglieder liegt, können nun den Betrag von 6% der Gesamtmitglieder abrechnen.
d.h. bei 100 Mitglieder nun maximal 6 Lizenzen (100 x 6% = 6,00)
Vereine, deren Jugendquote über 60% der Gesamtmitglieder liegt, können nun den Betrag von 8% der Gesamtmitglieder abrechnen.
d.h. bei 100 Mitglieder nun maximal 8 Lizenzen (100 x 8% = 8,00)
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Rechtsquellen der Angaben finden Sie unter:
Vollzugsrichtlinien (Seite 5, 2.und 3. Absatz)
Sportförderrichtlinien
Bei Rückfragen und für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den BLSV oder ihr zuständiges Landratsamt